Hier findet ihr nun alle (von mir übersetzten, daher auch keine Garantie auf Richtigkeit ;)) Kapitel.

Genaugenommen: Kapitel 1 - Kapitel 15

Wenn ihr Verbesserungsvorschläge/Fehler habt/findet, dann raus damit!
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Donnerstag, 28. Februar 2008

9. Die Bedrohung römischer Bundesgenossen

(1) Relinquebatur una per Sequanos via, qua Sequanis inviter propter angustias ire non poterant.

(1) Es blieb ein Weg durch die Sequaner übrig, diesen sie gegen den Willen der Sequaner wegen seiner Enge nicht gehen konnten.

(2) His cum sua sponte persuadere non possent, legatos ad Dumnorigem Haeduum mittunt, ut eo deprecatore a Sequanis impetrarent.

(2) Da sie diese aus eigenem Antrieb nicht überzeugen konnten, haben sie Gesandte zum Haeduar Dumnorix geschickt, damit sie es von den Sequanern durch seine Fürsprache erlangten.

(3) Dumnorix gratia et largitione apud Sequanos plurimum poterat et Helvetiis erat amicus, quod ex ea civitate Orgetorigis filiam in matrimonium duxerat, et cupiditate regni adductus novis rebus studebat et quam plurimas civitates suo beneficio habere obstrictas volebat.

(3) Dumnorix hatte durch (sein) Ansehen und (seine) Großzügigkeit große Macht bei den Sequanern und war den Helvetiern ein Freund, weil er aus diesem Stamm die Tochter des Orgetorix geheiratet hatte,

aus Begierde an der Herrschaft beeinflusst bemühte er sich um Umsturz und wollte sich durch seine Wohltaten möglichst viele Stämme verpflichtet wissen.

(4) Itaque rem suscipit et a Sequanis impetrat, ut per fines suos Helvetios ire patiantur obsidesque uti inter se dent, perficit:

(4) Deshalb hat er die Sache auf sich genommen und hat bei den Sequanern erreicht, dass sie den Helvetiern erlauben durch ihre Gebiete zu gehen, und er erreicht, dass sie Geiseln unter sich zugestehen mögen:

(5) Sequani, ne itinere Helvetios prohibeant, Helvetii, ut sine maleficio et iniuria transeant.

(5) Die Sequaner, dass sie die Helvetier nicht vom Weg abhalten mögen, die Helvetier, dass sie ohne ein Verbrechen und Unrecht hinduchgehen mögen.